Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament ausd